Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Küchenplanet
Stand 10/2014

  1. Vertragsabschluss
    Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Von unseren Verkaufs- Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen der Besteller haben keine Gültigkeit. In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich.
    Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot nach unserer Wahl binnen 4 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass dem Besteller innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zugesendet oder ausgehändigt wird. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn wir sie schriftlich bestätigen. Nachträgliche Änderungswünsche bedürfen der Schriftform. Sie erlangen Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
    Bestellware ist grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen.
  2. Preise und Zahlungsbedingungen
    1. Preise

    Preise gelten stets ab Betriebssitz des Verkäufers inklusive Mehrwertsteuer. Es gilt die am Tage der Lieferung gültige Mehrwertsteuer. Kosten für Transport, Verpackung oder Versicherung werden je nach besonderer Vereinbarung berechnet. Inbetriebnahme und Montagearbeiten sowie das dafür benötigte Material werden zusätzlich in Rechnung gestellt und sind gesondert zu bezahlen, sofern nicht im Kaufvertrag etwas anderes vereinbart wurde.
  3. Fälligkeit
    Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wird, sind alle Rechnungsbeträge sofort nach Rechnungserteilung in einer Summe zahlbar. Teilzahlungsgeschäfte müssen gesondert vereinbart werden. Wird Ware geliefert, ist bei Auftragserteilung mindestens 50% des Kaufpreises, 50% vor Lieferung / Montage zu zahlen. Andere Zahlungsbedingungenen gelten nur, wenn sie im Kaufvertrag schriftlich vereinbart sind. Verzögern sich unsere Lieferungen oder Leistungen aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, um mehr als einen Monat bezogen auf den ursprünglichen vereinbarten Liefertermin, so sind vom Kunden mindestens 90% des vereinbarten Entgeltes zu zahlen. Die Regelung unter Abschnitt Eigentumsvorbehalt dieser Bedingungen bleibt in diesem Fall unberührt.
  4. Zusätzliche Leistungen
    Für Leistungen, die in einem Auftrag nicht enthalten sind oder die von einer Leistungsbeschreibung abweichen, kann ein Nachtragsangebot vom Kunden angefordert oder vom Verkäufer abgegeben werden. Soweit dies nicht erfolgt, werden diese Leistungen nach Umfang und Zeit berechnet. Der derzeitige Stundensatz beträgt 46,00 € / netto zzgl. der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer pro Monteur. Mindestabrechnungstakt sind 30 Minuten, d.h. 23,00 € netto.
  5. Stornierung
    a. Die Stornierung eines Kaufvertrages ist innerhalb einer Frist von 10 Werktagen möglich. Die Gebühr der Stornierung beträgt 40% der Kaufvertragssumme. Unabhängig einer Finanzierung.
  6. Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen und begründet sein.
  7. In jedem Fall sind bei einer Stornierung Planungs-und Verwaltungskosten in Höhe von 150,00 € Netto zzgl. der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer fällig.
  8. Aufmaß Kosten werde werden pro Aufmaß mit 100,00 € Brutto berechnet. Fahrtkosten werden mit 0,30 € brutto pro gefahrener Kilometer berechnet

III. Verkaufsbedingungen
1. Eigentumsvorbehalt
Die verkauften Gegenstände bleiben Eigentum des Verkäufers bis zur Erfüllung sämtlicher aus diesem Vertrag ihm gegen den Kunden zustehender Ansprüche. Bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche aus diesem Vertrag dürfen bei Verträgen mit Verbrauchern die verkauften Gegenstände nicht weiter veräußert, vermietet oder verliehen und auch nicht bei Dritten in Reparatur gegeben werden; ebenso sind eine Sicherungsübereignung und Verpfändung untersagt. Bei einer Beeinträchtigung der vorgenannten Rechte hat der Kunde den Verkäufer hierüber unverzüglich zu unterrichten und den Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt des Verkäufers hinzuweisen. Der Käufer trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung des Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde zum Besitz und Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, so lange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nachkommt und sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann der Verkäufer den Kaufgegenstand vom Käufer heraus verlangen und nach Androhung mit angemessener Frist den Kaufgegenstand unter Verrechnung auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes trägt der Käufer.
Unternehmer sind berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Sie treten uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihnen durch Weiterveräußerung gegenüber einem Dritten erwachsen. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, in Zahlungsverzug gerät oder uns eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse bekannt wird. Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben als ihr Wert die zu sichernde Forderung, soweit diese noch nicht beglichen ist, um mehr als 20 % übersteigt.

  1. Abnahme- und Annahmeverzug
    Nimmt der Kunde den Gegenstand nicht fristgemäß ab, ist der Verkäufer berechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren Ablauf anderweitig über den Gegenstand verfügt werden kann. Unberührt bleiben davon die Rechte des Verkäufers, nach Friststellung mit Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurück zu treten und/oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im Rahmen einer Schadenersatzforderung kann der Verkäufer 50 % des vereinbarten Kaufpreises als Entschädigung ohne Nachweis fordern. Dem Käufer ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung gar nicht oder nur in wesentlich niedriger Höhe eingetreten ist. Die Geltendmachung eines tatsächlichen höheren Schadens bleibt vorbehalten. Unabhängig vom Schadenersatz gilt: Soweit der Abnahmeverzug länger als einen Monat Dauer, hat der Käufer die anfallenden Lagerkosten zu zahlen.
  2. Gewährleistung und Haftung
    a. Die Gewährleistungsfrist für alle verkauften Gegenstände beträgt 24 Monate ab Auslieferungstag, sofern sie nicht gewerblich genutzt werden. Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, sofern keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von zehn Werktagen nach Inbetriebnahme schriftlich gerügt werden.
  3. Liegt ein vom Verkäufer zu vertretender Mangel vor, so ist er nach seiner Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl oder ist der Verkäufer zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über eine angemessene Frist hinaus aus Gründen, die der Verkäufer zu vertreten hat, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadenersatzansprüche einschließlich entgangenen Gewinns oder wegen sonstiger Vermögensschäden- sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Schadenursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Die vorbezeichnete Haftungsbeschränkung gilt auch dann nicht, wenn der Kunde wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadenersatzansprüche geltend macht.
  4. Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster verkauft. Zumutbare Farb-, Struktur- und / oder Maßabweichungen gegenüber Mustern oder früheren Lieferungen bleiben vorbehalten.
  5. Gefahrenübergang
    Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung den Preis zahlen zu müssen, geht mit der Übergabe an den Käufer über.
  6. Rücktritt
    Der Verkäufer braucht nicht zu liefern, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware eingestellt hat oder Fälle höherer Gewalt vorliegen, sofern diese Umstände erst nach Vertragsschluss eingetreten sind und der Verkäufer die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat. Über die genannten Umstände hat der Verkäufer den Käufer unverzüglich zu benachrichtigen. Ein Rücktrittsrecht wird dem Verkäufer zugestanden, wenn der Käufer über die seine Kreditwürdigkeit bedingten Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat oder seine Zahlungen eingestellt oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wurde, es sei denn, der Käufer leistet unverzüglich Vorauskasse.
  7. Kostenvoranschläge
    Wird im Auftrag des Kunden ein Kostenvoranschlag erstellt, so sind die Kosten entsprechend Zeitaufwand vom Kunden zu erstatten. Verlangt ein Kunde einen Kostenvoranschlag und wird dann die Reparatur auf Wunsch des Kunden nicht ausgeführt, so braucht der untersuchte Gegenstand nicht mehr in den Ursprungszustand zurückversetzt werden, wenn dies technisch und wirtschaftlich nicht vertretbar ist.
  8. Erfüllungsort
    Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist unser Geschäftssitz.

VII. Rechtsbeziehungen
Die Rechtsbeziehungen zwischen den Kunden und uns unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

VIII. Vertragsänderung
Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form und werden nur bei Einhaltung dieser Form Bestandteil des Vertrages.

  1. Naturstein
    a. Als Naturprodukt unterliegt der Naturstein Schwankungen in Farbe und Struktur.
    Vorgelegte Natursteinmuster zeigen nur das allgemeine Aussehen des Steins und sind nicht verbindlich. Abweichungen sind als naturbedingt und normal anzusehen.
    Feine Haarrisse in der Gesteinsoberfläche können gelegentlich auftreten, sind aber kein Qualitätsmangel. Naturstein muss unter Umständen bei offenen Adern, Löchern oder Stichen mit einem geeigneten 2-Komponenten-Kleber gekittet werden. Solche Verkittungen, wenn nötig unterstützt durch Klammern sind ein wesentliches Erfordernis der Natursteinbearbeitung.
    Als Endkunde sind sie entsprechend darauf hingewiesen worden, dass ein Muster nur richtungsweisend die Materialfarbe Struktur und Oberflächenbeschaffenheit aufzeigen kann. Insbesondere bei strukturierten Materialien zeigt ein Muster nur einen kleinen Ausschnitt des gesamten Farbspektrums.
    Reklamationen aufgrund von Farb-, Struktur- und Oberflächenschwankungen/Abweichungen werden daher generell ausgeschlossen. Plattenstöße werden als V-Fuge hergestellt.
    b. Höhendifferenzen von +/- 1-2 mm bei flächenbündigen Einbauteilen stellen keinen Reklamationsgrund dar.
    c. Horizontalverschiebungen von +/- 1-3 mm in X- und Y Richtung bei Unterbau-Einbauelementen stellen keinen Reklamationsgrund dar.
  2. Gültigkeit
    Mit Wirkung vom 01.10.2014 verlieren alle vorherigen AGB mit sofortiger Wirkung Ihre Gültigkeit

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